
Erfahrungen unserer Mandanten
Authentische Rückmeldungen zu unserer Arbeit im Rentenrecht
Zur StartseiteWas unsere Mandanten sagen
Authentische Bewertungen von Menschen, die wir bei Rentenangelegenheiten vertreten haben
Martin T.
Luzern
Nach meiner Pensionierung stellte sich heraus, dass meine Pensionskasse jahrelang zu niedrige Beiträge verrechnet hatte. Rente Cchois hat die Berechnungen überprüft und konnte nachweisen, dass mir über CHF 45'000 an Altersguthaben fehlten. Das Verfahren dauerte zwar 14 Monate, aber am Ende bekam ich meine Ansprüche vollständig ausbezahlt.
September 2024
Silvia K.
Kriens
Die Beratung zur Pensionierungsplanung war äusserst hilfreich. Ich erhielt eine detaillierte Analyse meiner drei Säulen mit konkreten Empfehlungen zum optimalen Bezugszeitpunkt. Die steuerlichen Aspekte wurden klar erklärt. Durch die vorgeschlagenen Einkäufe in die Pensionskasse konnte ich meine Altersrente um etwa 8% erhöhen.
August 2024
Robert L.
Emmen
Mein AHV-Bescheid enthielt erhebliche Fehler bei der Anrechnung meiner Erwerbsjahre im Ausland. Die Ausgleichskasse lehnte meine Einsprache zunächst ab. Rente Cchois vertrat mich vor dem kantonalen Versicherungsgericht und konnte die fehlerhaften Berechnungen nachweisen. Meine monatliche Rente erhöhte sich dadurch um CHF 380.
Juli 2024
Andrea H.
Horw
Bei der Teilliquidation meiner früheren Pensionskasse war unklar, ob ich Anspruch auf einen Anteil hatte. Die Kanzlei prüfte alle Unterlagen und konnte nachweisen, dass mir CHF 12'000 zustanden. Der Prozess war langwierig, aber die Kommunikation war stets transparent und ich wurde über jeden Schritt informiert.
September 2024
Peter M.
Meggen
Als Grenzgänger mit 20 Jahren Berufstätigkeit in Deutschland hatte ich eine komplexe Vorsorgesituation. Die Kanzlei koordinierte die schweizerischen und deutschen Rentenansprüche und stellte sicher, dass alle Beitragsjahre korrekt angerechnet wurden. Die internationale Expertise war genau das, was ich benötigte.
August 2024
Elisabeth W.
Luzern
Ich war unsicher, ob eine vorzeitige Pensionierung für mich finanziell möglich wäre. Die Beratung umfasste eine gründliche Analyse aller drei Säulen und zeigte mir verschiedene Szenarien auf. Die rechtlichen Aspekte wurden klar erklärt, und ich konnte eine fundierte Entscheidung treffen. Sehr empfehlenswert.
September 2024
Erfolgsgeschichten
Detaillierte Fallbeispiele unserer rechtlichen Arbeit
Fall: Fehlerhafte Umwandlungssatz-Anwendung
Franz G., 65 Jahre, ehemaliger Ingenieur aus Luzern
Ausgangslage
Franz erhielt bei seiner Pensionierung einen Rentenbescheid seiner Pensionskasse, der einen niedrigeren Betrag auswies als von ihm erwartet. Die Pensionskasse hatte den reglementarischen Umwandlungssatz von 6,2% angewandt, obwohl Franz aufgrund langjähriger Betriebszugehörigkeit Anspruch auf einen höheren Satz von 6,5% hatte.
Rechtliche Schritte
Wir analysierten das Pensionskassen-Reglement und alle relevanten Unterlagen. Es stellte sich heraus, dass die Pensionskasse eine Übergangsregelung falsch interpretiert hatte. Wir reichten eine formelle Einsprache mit detaillierter rechtlicher Begründung ein. Die Pensionskasse lehnte ab, woraufhin wir Beschwerde beim kantonalen Versicherungsgericht einreichten.
Ergebnis
Das Gericht gab uns vollumfänglich Recht. Franz erhielt eine Nachzahlung für die bereits bezogenen Renten sowie eine Erhöhung seiner monatlichen Rente um CHF 285. Bei einer Lebenserwartung von 20 Jahren entspricht dies einem Gesamtvorteil von über CHF 68'000. Das Verfahren dauerte 11 Monate.
Zeitrahmen
- Erstberatung und Dokumentenanalyse: 2 Wochen
- Einspracheverfahren: 4 Monate
- Gerichtsverfahren: 7 Monate
Fall: Nicht angerechnete Erziehungsgutschriften
Maria B., 64 Jahre, Pflegefachfrau aus Horw
Ausgangslage
Maria hatte während 12 Jahren zwei Kinder erzogen und gleichzeitig Teilzeit gearbeitet. Bei der Berechnung ihrer AHV-Rente wurden die Erziehungsgutschriften nicht berücksichtigt, was zu einer deutlich niedrigeren Rente führte. Die Ausgleichskasse argumentierte, die Anmeldung sei zu spät erfolgt.
Rechtliche Schritte
Wir prüften die Korrespondenz zwischen Maria und der Ausgleichskasse. Es zeigte sich, dass Maria die Erziehungsgutschriften rechtzeitig geltend gemacht hatte, die Ausgleichskasse dies jedoch nicht korrekt erfasst hatte. Wir forderten Akteneinsicht und konnten mit den Originaldokumenten nachweisen, dass die Anmeldung fristgerecht erfolgt war.
Ergebnis
Nach unserer Intervention korrigierte die Ausgleichskasse die Berechnung ohne Gerichtsverfahren. Marias monatliche AHV-Rente erhöhte sich um CHF 165. Zudem erhielt sie eine Nachzahlung für die bereits bezogenen Monate. Die Erziehungsgutschriften hatten einen deutlichen Einfluss auf ihre finanzielle Situation im Ruhestand.
Zeitrahmen
- Dokumentenanalyse und Akteneinsicht: 3 Wochen
- Einspracheverfahren: 5 Monate
- Korrektur und Auszahlung: 2 Wochen
Kontaktinformationen
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Telefon
+41 41 527 93 46
Mo-Fr: 08:00-18:00
Adresse
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